Gechichte des Fahnenschwingens |
| 1. Fahnenschwingen Schweiz (historischer Teil). Nach neueren Erkenntnissen wird das Fahnenschwingen von zwei verschiedenen Quellen abgeleitet. Einerseits wie es durch die Älplerbruderschaften in den Innerschweizer Kantonen als Brauchtum überliefert ist, andererseits das mittelalterliche (militärisch geprägte) Fahnenschwingen von ehemaligen Schweizer Söldnern. |
1.1 Das Älplerfahnenschwingen. Die ursprünglich vorwiegend magische Denkweise der Bevölkerung in den Zentralalpen prägte unser heute überliefertes Fahnenschwingen. Zur Zeit des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation sind Sühnehandlungen mit der sogenannten Blutfahne schriftlich belegt. Dank der damals bereits bestehenden europäischen Nord-Süd-Verbindungswege über den Gotthardpass vermochten gewisse Rituale aus der zu dieser Zeit üblichen Rechtssprechung das Fahnenschwingen der Urschweizer Sennen zu beeinflussen. Die schwere, blutrot gefärbte Seidenfahne ersetzte mehr und mehr das bei den Sennen gebräuchliche Chästuech. Überliefert ist bei den Älplerfahnenschwingern jedenfalls der Ausspruch: Miär wänd d'Fahne dryber schwingä.
Seit dem 16. Jahrhundert sind die
Älplerkilbinen in der Zentralschweiz aktenkundig. Durch diese Anlässe mit den schon
damals existierenden Älplerbruderschaften konnten die in den Talböden vorherrschenden
animistischen Elemente in das ursprünglich rein magisch orientierte Fahnenschwingen
einfliessen. Diese Bruderschaften sorgten denn auch für den Weiterbestand dieser
Brauchtumssparte bis zur Gründung des Eidgenössischen Jodlerverbandes (EJV) im Jahre
1910. 1.2 Militärisch orientiertes Fahnenschwingen in Europa. Quellen aus der Antike belegen, dass den Fahnenritualen im Altertum auch Signalfunktionen zugeordnet wurden. Ehemalige Söldner schwangen im 15. und 16. Jahrhundert kurzgestielte Fahnen im Dienste französischer und spanischer Könige und Fürsten.
Von solchen Zeremonien und Riten werden auch die
in der Schweiz üblichen Fahnenakte beim Militär und bei zivilen Organisationen
abgeleitet. Sehr direkte Bezüge zum Fahnenschwingen ehemaliger Söldner finden wir heute
z.B. bei historisch geprägten Fahnenritualen französischer, belgischer, deutscher,
österreichischer und italienischer Gilden. 1.3 Neue Erkenntnisse zum geschichtlichen Hintergrund. Die in der Schweiz noch immer eingefleischte Söldnertheorie kann aufgrund umfangreicher Recherchen widerlegt werden, weil sich das aus fremden Fürstenhäusern importierte Fahnenschwingen kaum mit den magisch geprägten Ritualen der damaligen Urschweizer Bergler assozieren liess. Schriftlich nachweisen lässt sich auch, dass Alphirten im Urnerland kurzgestielte Fahnen aus schwerer Seide schwangen, bevor die ehemaligen eidgenössischen Söldner vom 16. bis 18. Jahrhundert über den Gotthardpass in die nördlichen Regionen der heutigen Schweiz zurückkehrten.
2. Fahnenschwingen im Eidgenössischen Jodlerverband. Aufkommender Fremdenverkehr im 19. und 20. Jahrhundert gab den in der Schweiz überlieferten Volksbräuchen zusätzlichen Auftrieb. Im Jahre 1910 gründete Oskar Friedrich Schmalz in Bern die Schweizerische Jodlervereinigung (SJV). Ab 1922 wurden (nebst Jodlern und Alphornbläsern) auch Älplerfahnenschwinger aus der Zentralschweiz in die SJV aufgenommen. An Kursen der SJV konnten talentierte Älplerfahnenschwinger an den Grossanlässen dieser Vereinigung auftreten. Fachkundige Kampfrichter beurteilten die Wettvorträge und erstellten Ranglisten für die konkurrierenden Festteilnehmer. Anno 1932 erfolgte die Umbenennung der SJV in Eidgenössischer Jodlerverband (EJV). Bei nun folgenden Grossanlässen des EJV konkurrierten (neben den Älplerfahnenschwingern aus den Stammlanden der Zentralschweiz) zunehmend junge Leute aus den übrigen Regionen der Schweiz. Die stets steigende Mitgliederzahl verunmöglichte die zeitaufwendige Rangierung und es erfolgte die Umstellung auf Klassierung. Anfänglich wählte man die Prädikate sehr gut, gut, genügend und ungenügend. Ab 1985 wurden die Wettvorträge an EJV- und Unterverbandsfesten einheitlich in die Klassen 1 - 4 eingestuft. Das unzeitgemässe Wort Kampfrichter ersetzte man etwas später durch die Bezeichnung Jury.
Das Kurswesen für die Sparte Fahnenschwingen
wurde laufend erneuert und den erforderlichen Verhältnissen angepasst. Ein technisches
Regulativ enthält alle Verbindlichkeiten für die Wettvorträge der Sparte
Fahnenschwingen. Im aktuellen technischen Regulativ der EJV-Fahnenschwinger sind 46
unterschiedliche Schwünge namentlich aufgeführt. Markante Schwünge tragen die Namen von
Zentralschweizer Bergen. Man unterscheidet Unterschwünge, Leib- und Körperschwünge,
Tellerschwünge (Dächli, Stiche, Schlängger) Mittelhochschwünge und Hochschwünge. Alle
Übungsteile müssen rechts- und linkshändig ausgeführt werden. |
| Literaturhinweise |
| Walter Bigler | Im Dunstkreis von Ring und Bann |
| Dr. Hans Stalder | Sennenkilbi von Bürglen 1911 (Heimatleben Nr.2 / 1955 |
| Dr. E.A. Gessler | Schweizerkreuz u. Schweizerfahne |
| Dr. Eduard Renner | Goldener Ring über Uri |
| Felix Bucher | Diverse Aufsätze über das Fahnenschwingen (Ringordner Nr.5 des EJV |
| Dr. Hans Stadler | Die Sennenbruderschaft Bürglen 1993 |
Weitere Informationen zum historischen Teil des Fahnenschwingens sind erhältlich bei der Eidg. Fachkommission Fahnenschwingen: www.ejv.ch |
| Informationen über das heutige Fahnenschwingen erhalten Sie bei Hansjörg Schneider, Obmann der Fahnenschwinger-Vereinigung des NWSJV: hj-schneider@bluewin.ch |