1. Fahnenschwingen Schweiz (historischer Teil). Das Fahnenschwingen wird von verschiedenen Quellen abgeleitet. Einerseits durch die Älplerbruderschaften in den Innerschweizer Kantonen als Brauchtum überliefert, andererseits das mittelalterliche Fahnenschwingen von ehemaligen Schweizer Söldnern.
1.1 Das Älplerfahnenschwingen. Die ursprüngliche Denkweise der Bevölkerung in den Zentralalpen prägte unser heute überliefertes Fahnenschwingen. Zur Zeit des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation sind Sühnehandlungen mit der sogenannten Blutfahne schriftlich belegt. Dank der damals bereits bestehenden europäischen Nord-Süd-Verbindungswege über den Gotthardpass vermochten gewisse Rituale das Fahnenschwingen der Urschweizer Sennen zu beeinflussen. Die schwere, blutrot gefärbte Seidenfahne ersetzte mehr und mehr das bei den Sennen gebräuchliche Chästuech. Überliefert ist bei den Älplerfahnenschwingern jedenfalls der Ausspruch: Miär wänd d'Fahne dryber schwingä.
Seit dem 16. Jahrhundert sind die Älplerkilbinen in der Zentralschweiz aktenkundig. Durch diese Anlässe mit den existierenden Älplerbruderschaften konnten die in den Talböden vorherrschenden Elemente in das Fahnenschwingen einfliessen. Diese Bruderschaften sorgten denn auch für den Weiterbestand dieser Brauchtumssparte bis zur Gründung des Eidgenössischen Jodlerverbandes (EJV) im Jahre 1910.
1.2 Militärisch orientiertes Fahnenschwingen in Europa. Quellen aus der Antike belegen, dass den Fahnenritualen im Altertum auch Signalfunktionen zugeordnet wurden. Ehemalige Söldner schwangen im 15. und 16. Jahrhundert kurzgestielte Fahnen im Dienste französischer und spanischer Könige und Fürsten.
Von solchen Zeremonien und Riten werden auch die in der Schweiz üblichen Fahnenakte beim Militär und bei zivilen Organisationen abgeleitet. Sehr direkte Bezüge zum Fahnenschwingen ehemaliger Söldner finden wir heute z.B. bei historisch geprägten Fahnenritualen französischer, belgischer, deutscher, österreichischer und italienischer Gilden.
1.3 Neue Erkenntnisse zum geschichtlichen Hintergrund. Die in der Schweiz noch immer eingefleischte Söldnertheorie kann aufgrund umfangreicher Recherchen widerlegt werden, weil sich das aus fremden Fürstenhäusern importierte Fahnenschwingen kaum mit den magisch geprägten Ritualen der damaligen Urschweizer Bergler assozieren liess. Schriftlich nachweisen lässt sich auch, dass Alphirten im Urnerland kurzgestielte Fahnen aus schwerer Seide schwangen, bevor die ehemaligen eidgenössischen Söldner vom 16. bis 18. Jahrhundert über den Gotthardpass in die nördlichen Regionen der heutigen Schweiz zurückkehrten.
2. Fahnenschwingen im Eidgenössischen Jodlerverband. Aufkommender Fremdenverkehr im 19. und 20. Jahrhundert gab den in der Schweiz überlieferten Volksbräuchen zusätzlichen Auftrieb. Im Jahre 1910 gründete Oskar Friedrich Schmalz in Bern die Schweizerische Jodlervereinigung (SJV). Ab 1922 wurden (nebst Jodlern und Alphornbläsern) auch Älplerfahnenschwinger aus der Zentralschweiz in die SJV aufgenommen. An Kursen der SJV konnten talentierte Älplerfahnenschwinger an den Grossanlässen dieser Vereinigung auftreten. Fachkundige Kampfrichter beurteilten die Wettvorträge und erstellten Ranglisten für die konkurrierenden Festteilnehmer. Anno 1932 erfolgte die Umbenennung der SJV in Eidgenössischer Jodlerverband (EJV). Bei nun folgenden Grossanlässen des EJV konkurrierten (neben den Älplerfahnenschwingern aus den Stammlanden der Zentralschweiz) zunehmend junge Leute aus den übrigen Regionen der Schweiz. Die stets steigende Mitgliederzahl verunmöglichte die zeitaufwendige Rangierung und es erfolgte die Umstellung auf Klassierung. Anfänglich wählte man die Prädikate sehr gut, gut, genügend und ungenügend. Ab 1985 wurden die Wettvorträge an EJV- und Unterverbandsfesten einheitlich in die Klassen 1 - 4 eingestuft.
Das Kurswesen für die Sparte Fahnenschwingen wird laufend erneuert und den Verhältnissen angepasst. Das technische
Regulativ enthält alle Verbindlichkeiten für die Wettvorträge der Sparte Fahnenschwingen. Markante Schwünge tragen die Namen von Zentralschweizer Bergen. Man unterscheidet Unterschwünge, Leib-
und Körperschwünge, Tellerschwünge (Dächli, Stiche, Schlängger) Mittelhoch- und Hochschwünge. Alle Übungsteile müssen rechts- und linkshändig ausgeführt werden.
Den konkurrierenden Fahnenschwingern stehen alle Schwünge zur Auswahl. Ein Wettvortrag dauert drei Minuten. Der Fahnenschwinger steht im «Kreis», bestehend aus Richtkreis und äusserem
Kreis. Auftritte im Duett werden von der Jury ebenfalls beurteilt. Die Fahne (aus Seide oder Kunstseide) muss 1,2 Meter im Quadrat aufweisen. Für den Fahnenstock bestehen keine besonderen
Vorschriften. Bei Wettvorträgen sind nur die vollflächigen Schweizer- und Kantonsfahnen zugelassen. Vier Jury-Mitglieder beurteilen die Wettvorträge. Punktabzug gibt es unter anderem für Laufen
im inneren Kreis, Übertreten der zwei Kreise, Verwickeln der Seide, Stoffgriffe, Aufschlagen und Fallenlassen der Fahne. Beurteilt werden auch Wert und Schönheit des Vortrags.
Literaturhinweise |
Walter Bigler | Im Dunstkreis von Ring und Bann |
Dr. Hans Stalder | Sennenkilbi von Bürglen 1911 |
Dr. E.A. Gessler | Schweizerkreuz u. Schweizerfahne |
Dr. Eduard Renner | Goldener Ring über Uri |
Felix Bucher | Diverse Aufsätze über das Fahnenschwingen |
Dr. Hans Stadler | Die Sennenbruderschaft Bürglen 1993 |
Informationen zum historischen Teil des Fahnenschwingens sind erhältlich bei der Eidg. Fachkommission Fahnenschwingen: www.ejv.ch |
Informationen über das heutige Fahnenschwingen erhalten Sie beim Obmann der Fahnenschwinger-Vereinigung des NWSJV: info@fahnenschwingen-nwsjv.ch |